KfW-Förderung

Energetisch sanieren – mit der KfW-Förderung

Wer sein Haus oder seine Wohnung umweltfreundlich modernisieren möchte, muss tief in die Tasche greifen. Doch die Investition lohnt sich langfristig! Außerdem können Sie für verschiedene Maßnahmen Zuschüsse der KfW beantragen. Für viele große und kleine Umbauten kommt eine Förderung infrage.


KfW Förderung

Die KfW-Förderung – kurz und knapp:

  • Private Eigentümer, die ihren Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen, können die KfW-Förderung beantragen.
  • Für jede Wohneinheit ist es möglich, bei einer Einzelmaßnahme wie z.B. einer Dachsanierung einen Zuschuss von bis zu 3750 Euro zu erhalten. Des Weiteren sind zinsgünstige Kredite möglich.
  • Die KfW-Förderung ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln des Bundes.

Was fördert die KfW?

Die KfW fördert diverse Maßnahmen rund ums energieeffiziente Sanieren. Ob „mechanische Sicherheitseinrichtungen zum Schutz gegen Einbruch“ oder „notwendige Bauwerks-Trockenlegung bei der Wärmedämmung von Wänden“ – die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist lang und sehr spezifisch! Hier ein Überblick, in welchen Fällen eine KfW-Förderung generell infrage kommt:

  • Die KfW-Förderung gilt für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde.
  • Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, bei denen Wohneigentümer den KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben. Das KfW-Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den die KfW bei ihren Förderprodukten nutzt. Es wird berechnet, wie hoch der Jahresprimär-Energiebedarf der Immobilie im Verhältnis zum vergleichbaren Neubau ist. Das bedeutet: Je besser die künftige Energieeffizienz des Wohnraums, desto höher ist der Investitionszuschuss – mehr zu den Effizienzhaus-Typen und der Förderhöhe erfahren Sie hier.
  • Die KfW-Förderung gilt außerdem für verschiedene Einzelmaßnahmen (Voraussetzung: technische Mindestanforderungen müssen erfüllt sein!):
    • • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
    • • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
    • • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
    • • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Folgende Kosten fallen ebenfalls unter die KfW-Förderung:
    • • Baunebenkosten
    • • Wiederherstellungskosten,
    • • Beratungs-, Planungs- und Begleitungsleistungen.
  • Die Sanierung von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig.
  • Die KfW-Förderung greift auch, wenn Sie bestehende beheizte Nicht-Wohnflächen – zum Beispiel Gewerbeflächen – zu Wohnraum umbauen. Wandeln Sie unbeheizte Nicht-Wohngebäude – zum Beispiel Scheunen – in Wohnraum um, informieren Sie sich über den KfW-Kredit „Energieeffizient Bauen“.
  • Beim Kauf von saniertem Wohnraum können die Kosten der energetischen Sanierung gefördert werden, wenn sie etwa im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.

Auch wenn es mühsam ist, die Voraussetzungen für eine Förderung bis ins Detail zu prüfen, machen Sie sich die Mühe – es lohnt sich! Sinnvoll ist es, sich dabei beraten zu lassen: Qualifizierte Energieberater finden Sie zum Beispiel über die Bundesverbraucherzentrale oder über Förderprogramme des Bundes auf dieser Webseite. Und übrigens: Das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst eine Energieberatung im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“.

Welche Änderungen gibt es aktuell bei der KfW-Förderung?


Treten Sie mit uns in Kontakt

Adresse

Egon Beetz GmbH, Segeberger Chaussee 329, 22851 Norderstedt

Zweigstelle: Ballindamm 3, 20095 Hamburg

E-Mail

info(at)beetz-gmbh.de

Mailen...

Volltextsuche